Die Delegierte Verordnung (EU) 2018/561 ermöglicht erstmalig die Absenkung des Proteingehaltes in Folgenahrung unter den Wert in Anfangsnahrung

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Unterernährung Ernährung und Gesundheitsmanagement Ernährung, Gesundheit und Wohlbefinden Übergewicht/Adipositas Wachstum und Entwicklung

Der Proteingehalt darf nun auf 1,6 g/100 kcal und damit unter den Wert in Anfangsnahrung gesenkt werden. Damit ist es erstmals möglich, ein altersoptimiertes Säuglingsnahrungs-Stufensystem mit bedarfsgerecht erniedrigtem Proteingehalt in Folgenahrung anzubieten.

Ihr Nestlé Nutrition Institute Informiert, 2020

Die Delegierte Verordnung (EU) 2018/561 ermöglicht erstmalig die Absenkung des Proteingehaltes in Folgenahrung unter den Wert in Anfangsnahrung

Der Proteingehalt darf nun auf 1,6 g/100 kcal und damit unter den Wert in Anfangsnahrung gesenkt werden. Damit ist es erstmals möglich, ein altersoptimiertes Säuglingsnahrungs-Stufensystem mit bedarfsgerecht erniedrigtem Proteingehalt in Folgenahrung anzubieten.

In der Publikation finden Sie alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen:

  • Was sagt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in ihrem wissenschaftlichen Gutachten zur Sicherheit und Eignung?
  • Wann treten die Änderungen in Kraft?
  • Welche Änderungen genau wird es bei Zusammensetzung, Kennzeichnung und Kommunikation geben?
  • Was bedeutet das für Ihre Praxis, was sollten Eltern wissen?