Die Delegierte Verordnung (EU) 2018/561 ermöglicht erstmalig die Absenkung des Proteingehaltes in Folgenahrung unter den Wert in Anfangsnahrung
Der Proteingehalt darf nun auf 1,6 g/100 kcal und damit unter den Wert in Anfangsnahrung gesenkt werden. Damit ist es erstmals möglich, ein altersoptimiertes Säuglingsnahrungs-Stufensystem mit bedarfsgerecht erniedrigtem Proteingehalt in Folgenahrung anzubieten.
Ihr Nestlé Nutrition Institute Informiert, 2020
Die Delegierte Verordnung (EU) 2018/561 ermöglicht erstmalig die Absenkung des Proteingehaltes in Folgenahrung unter den Wert in Anfangsnahrung
Der Proteingehalt darf nun auf 1,6 g/100 kcal und damit unter den Wert in Anfangsnahrung gesenkt werden. Damit ist es erstmals möglich, ein altersoptimiertes Säuglingsnahrungs-Stufensystem mit bedarfsgerecht erniedrigtem Proteingehalt in Folgenahrung anzubieten.
In der Publikation finden Sie alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen:
- Was sagt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in ihrem wissenschaftlichen Gutachten zur Sicherheit und Eignung?
- Wann treten die Änderungen in Kraft?
- Welche Änderungen genau wird es bei Zusammensetzung, Kennzeichnung und Kommunikation geben?
- Was bedeutet das für Ihre Praxis, was sollten Eltern wissen?
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