Erstattungsfähigkeit von Spezialnahrungen bei Säuglingen und Kleinkindern bei Diagnose Kuhmilcheiweißallergie (KMPA)
Bei einer Kuhmilcheiweiß- oder auch anderen Nahrungsmittelallergien ist eine Eliminationsdiät das Mittel der Wahl. Dann sind Spezialnahrungen nötig, die zugleich die besonderen Ernährungsbedürfnisse des Säuglings/Kleinkinds erfüllen.
Diese Spezialnahrungen sind gemäß gültiger Arzneimittelrichtlinie (Kap. I §§ 18-23 – https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/3/) zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig.
Voraussetzung hierfür ist, dass eine Modifizierung der normalen Ernährung oder sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation nicht ausreichen.
Verordnungsfähig sind gemäß Arzneimittelrichtlinie neben Elementardiäten, die als einzige Nahrungsquelle geeignet sind, auch Elementardiäten mit hochhydrolysierten Proteinen oder Aminosäuremischungen für Säuglinge und Kleinkinder mit Kuhmilcheiweißallergie oder mit multiplen Nahrungsmittelallergien.
Weitere Informationen und ein praktischer Leitfaden zur Erstattungsfähigkeit